Zulassungsvoraussetzungen 2025-2026

Um das Teilzeitstudium Social Work zu beginnen, musst du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Nachfolgend siehst du, welche schulischen und praxisrelevanten Aspekte gewährleistet sein müssen, um zum Studium zugelassen zu werden.

Einschreibungen für das Studienjahr 2025-2026 werden bis zum 13. Juli 2025 entgegengenommen.

  • Abgeschlossene Fachhochschulreife (Fachabitur)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte(n) Erzieher(in)
  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte(n) Heilerziehungspfleger(in).
  • Vergleichbare staatlich geprüfte Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Saxion kennt keinen Numerus Clausus. Jeder erhält eine faire Chance!

Fachhochschulreife (Fachabitur)

Studieninteressierte mit Fachhochschulreife (Fachabitur) müssen nach dem Abschluss der vollständigen Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil) über mindestens 840 Stunden (ca. 12 Monate) tatsächliche Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Social Work verfügen.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Studieninteressierte mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) müssen nach dem Abschluss der Hochschulreife über mindestens 840 Stunden (ca. 12 Monate) tatsächliche Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Social Work verfügen.

Neben den grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen musst du mit Beginn des Studiums über einen entsprechenden Arbeits- oder Praktikumsplatz im Bereich Social Work verfügen. Dabei sollte es sich um eine soziale Einrichtung/Organisation handeln, in der du die im Studium geforderten Aufträge, Projekte und Produkte durchführen und dich selbst entwickeln kannst.

Du solltest eine(n) Praxisanleiter(in) innerhalb der Einrichtung/Organisation haben, der dich in deiner Entwicklung innerhalb der Praxis begleitet und unterstützt. Dein(e) Praxisanleiter(in) sollte mindestens eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung im sozialen Bereich absolviert haben.

Du musst jährlich ab Studienbeginn nachweisen, dass du über eine Anstellung im Praxisfeld Social Work verfügst, die mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst. Den Nachweis kannst du z.B. über einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag erbringen.

Quereinstieg (ZIA-Verfahren)
Glaubst du aufgrund von früher erworbenen Kompetenzen ein Recht auf Immatrikulation in ein höheres Studienjahr zu haben, dann kontaktiere uns bitte per Mail an: [email protected] mit dem Betreff: Quereinstieg.

Für das Studienjahr 2025-2026 werden nur Anmeldungen vor dem 28.02.2025 berücksichtigt!

Erst nach einem Informationsgespräch und einem Test fallen Kosten in Höhe von ca. € 1.000 Euro an. Da ein eventueller Quereinstieg mittels eines Assessments festgestellt werden kann, musst du für dieses Verfahren bis Ende Mai 2025 mit ca. 60 bis 100 Stunden zur Erstellung eines Portfolios rechnen.

Härtefallregelung
Du erfüllst nicht die erforderlichen Praxisbedingungen? Dann kontaktiere uns bitte per Mail an: [email protected] mit dem Betreff: Härtefall.

Bitte übersende uns mit deiner E-Mail im Anhang einen ausführlichen Lebenslauf von dir sowie ein kurzes Schreiben (max. DinA4) aus dem hervorgeht, mit welchen Erfahrungen und mit welcher Motivation du das Studium aufnehmen möchtest.

Für weitere Informationen und konkrete Fragen über den Teilzeitstudiengang Social Work nehme gerne direkt Kontakt mit uns auf:

Für weitere Informationen und allgemeine Fragen nehme bitte Kontakt auf mit der Allgemeinen Studienverwaltung (Servicepoint Studentenbalie):

  • Enschede: +31 (0)88 – 019 3000 (Mo. bis Fr. 08:00 – 16:30 Uhr)